wagner | akademie Areitssicherheit
Ausbildung zur SIFA

Werden Sie Fachkraft für Arbeitssicherheit!

Wir bieten Ihnen eine fundierte Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit an, mit der Sie auf die stetigen verändernden Anforderungen an zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutz gerecht werden. Werden Sie eine wichtige Stütze des innerbetrieblichen Arbeitsschutzsystems.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

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Ihre Seminare zum Thema Betrieblicher Arbeitsschutz.

 

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1 § 20)

Im Klartext: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation, Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

  • im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
  • zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
  • fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
  • Anzahl der Beschäftigten

Unsere Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten wird nach den aktuellsten Richtlinien gestaltet, ist aber bis ins Detail praxisorientiert. Nach Wunsch sogar auf das betreffende Unternehmen (Ihrem) ausgerichtet!

 

Inhalte:

Überbetriebliche Arbeitsschutzorganisation:

  • gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Überwachung des Arbeitsschutzes
  • betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Verantwortlichkeiten
  • Prozesse
  • regelmäßige Prüfungen
  • Vorschriften und Regelwerke
  • Unfalluntersuchung und Unfallursachenermittlung
  • Gesundheitsschutz im Betrieb
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Planung,
  • Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten
  • vorgeschriebene Mindestzahl nach UVV
  • Bestellung der Sicherheitsbeauftragten

 

Voraussetzungen:

keine Vorkenntnisse benötigt

 

Ort:

In unseren Schulungsräumen oder bei Ihnen Vorort.

Abschluss:

Teilnehmerzertifikat der wagner | akademie

 

Maximale Teilnehmerzahl:

5 bis 15 Personen

 

Gültigkeit:

die BG empfiehlt eine regelmäßige Auffrischung, ca. alle 2 Jahre

 

Dauer:

2 Tage

 

Förderung:

Dieses Seminar wird evtl. gefördert.

 


Ihr Ansprechpartner

 

Andreas Wagner

Tel.: 0 25 72 / 94 30 340
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen.

Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten* erfordert aktuelle Kenntnisse im Arbeitsschutz. Um dieses auch gewährleisten zu können, sollte sich jeder Sicherheitsbeauftragte durch Fortbildungen immer auf dem aktuellen Kenntnisstand halten, somit kann auch ein Arbeitsschutz nach aktuellen Gesichtspunkten im Unternehmen durchgeführt werden. SGB VII, DGUV Vorschrift 1

 

Zielgruppe:

Existenzgründer/-innen im Güter/Personenverkehr, Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführer/-innen, Niederlassungsleiter/-innen

 

Inhalte:

  • ASIG
  • Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln
  • SGB VII
  • § 22 Sozialgesetzbuch VII
  • Regelwerk der DGUV
  • § 20 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
  • DGUV Regel 100-001 (BGR A1)
  • Betriebssicherheitsverordnung 2015 (BetrSichV)
  • Arbeitsstättenverordnung / Arbeitsstättenrichtlinie
  • Anforderung und Risiken im Alltag

 

Voraussetzungen:

Schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber zum "Sicherheitsbeauftragten"

 

Ort:

In unseren Schulungsräumen oder bei Ihnen Vorort.

Abschluss:

Teilnahmebestätigung der wagner | akademie

 

Maximale Teilnehmerzahl:

25 Personen

 

Gültigkeit:

Unbegrenzt Gültig, spätestens nach drei Jahren auf zu frischen.

 

Dauer:

1 Tag

 

Förderung:

Es gibt für dieses Seminar Fördermöglichkeiten, wir beraten Sie gerne

 


Ihr Ansprechpartner

 

Andreas Wagner

Tel.: 0 25 72 / 94 30 340
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Unfallverhütungsvortschriften (UVV)

Jährliche Unterweisung Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Durch die Berufsgenossenschaften sind alle Unternehmer verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Rechtliche Grundlagen dafür sind: ArbSchG, BetrSichV., DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)

 

Zielgruppe:

Alle Personen die in einem Unternehmen beschäftigt sind.

 

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Schwerpunkte aus den zutreffenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
  • Überblick über rechtliche Neuerungen bzw. neue Vorschriften
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Gefahrstoffe
  • Brand- und Explosionsgefahr
  • Maschinen und Werkzeuge
  • Transportieren und Heben von Lasten
  • Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen
  • Arbeiten in Behältern und engen Räumen
  • Aktuelle Unfall- und Gefahrenschwerpunkte
  • Auswertung vorliegender Gefährdungsanalysen
  • Maßnahmen zur Unfallvermeidung
  • Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen

 

Voraussetzungen:

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Abschluss:

Teilnahmebestätigung der wagner | akademie

 

Maximale Teilnehmerzahl:

Auf Anfrage

 

Gültigkeit:

1 Jahr

 

Dauer:

1 Tag

 


Ihr Ansprechpartner

 

Andreas Wagner

Tel.: 0 25 72 / 94 30 340
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