Brandschutz-Explosionsschutz-Evakuierung
Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach 6.2 der ASR A2.2
Rüsten Sie sich für den Ernstfall: Die neue technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, Maßnahmen gegen Brände vom November 2012, fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist folgendes zu lesen: Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z.B. Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Zielgruppe
Personen, die durch das Unternehmen zum Brandschutzhelfer beauftragt sind oder werden
Inhalte:
- rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A - C
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall
- Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- personenbezogene Gefahren durch Brände & persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen
- Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
- Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
Voraussetzungen:
keine besonderen Voraussetzungen notwendig
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der wagner | akademie „Brandschutzhelfer nach 6.2 der ASR A2.2“
Gültigkeit:
unbegrenzt, Wiederholungsschulung empfohlen
Dauer:
1 Tag
Ihr Ansprechpartner
Andreas Wagner
Tel.: 0 25 72 / 94 30 340
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Rückruf
Ausbildung zum Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG
Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass bei plötzlich, unerwartet auftretende Gefährdungen alle Beschäftigten alarmiert werden und das Gebäude sicher verlassen können.
Wenn der Ernstfall einmal eintreten sollte, sind Sie und Ihre Mitarbeiter bei uns bestens mit der Ausbildung zum Evakuierungshelfer vorbereitet.
Inhalte:
- rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes
- vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutz
- DIN 14096 Teil A-C: Brandschutzordnung
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Verhalten im Evakuierungsfall
- Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren
- Rettung von Personen
- Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung
- Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)
- praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer
Voraussetzungen:
keine besonderen Vorrausetzungen notwendig
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung der wagner|akademie „Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG
Maximale Teilnehmerzahl:
15 Personen
Gültigkeit:
unbegrenzt, Wiederholungsschulung empfohlen
Dauer:
1 Tag
Förderung:
dieses Seminar könnte förderfähig sein.
Ihr Ansprechpartner
Andreas Wagner
Tel.: 0 25 72 / 94 30 340
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